Einladung zur Jahreshauptversammlung!

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Schwimmhalle Neuffener Tal e.V.
am Freitag, den 25.03.2022 um 19:00 Uhr in der Beurener Kelter

Liebe Fördervereinsmitglieder,

wir möchten Sie/euch als Mitglieder des Fördervereins Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. zu unserer Jahreshauptversammlung für das Vereinsjahr 2021 einladen. Wir freuen uns, dass die Chancen dieses Mal gut stehen, dass wir die Versammlung wie geplant durchführen können. Die Versammlung wird am Freitag, den 25.03.2022 in der Beurener Kelter (Kelterplatz 15 in Beuren) stattfinden. Versammlungsbeginn ist um 19.00 Uhr.

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  1. Eröffnung und Begrüßung
    1. Versammlungsleitung und Protokollführung
    2. Überprüfung der fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit
    3. Bestätigung der Tagesordnung
  2. Bekanntgabe von Anträgen
  3. Berichterstattung und Aussprache
    1. Bericht des Vorsitzenden
    2. Bericht des Leiters der Öffentlichkeitsarbeit
  4. Finanzen
    1. Bericht des Leiters Wirtschaft und Finanzen
    2. Bericht der Kassenprüferinnen
    3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021
    4. Entlastung des Leiters Wirtschaft und Finanzen
    5. Vorstellung des Haushaltsplans 2022
  5. Mitgliederstatistik
  6. Entlastung der Vorstandschaft
  7. Wahlen
    1. Wahl Vorsitzender
    2. Wahl stv. Vorsitzender
    3. Wahl Leiter Wirtschaft und Finanzen
    4. Wahl Leiter stv. Wirtschaft und Finanzen / Mitgliederverwaltung
    5. Wahl Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
    6. Wahl Schriftführer
    7. Wahlen der Beisitzer
    8. Bestätigung der Referate
    9. Wahl der Kassenprüfer
  8. Grußworte
  9. Behandlung von Anträgen
  10. Jahresplan 2022
  11. Verschiedenes

Anträge sind bis zum 11.03.2022 beim Vorsitzenden, Kai Schneider, Tiefenbachstraße 24 in Beuren in schriftlicher Form einzureichen.

Aufgrund Abstandsregeln stehen in der Halle gegebenenfalls nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Die genaue Anzahl ist abhängig von der am Versammlungstag geltenden Verordnung. Sollte die zum Zeitpunkt der Veranstaltung maximal erlaubte Besucherzahl überschritten werden, muss die Versammlung verlegt/vertagt werden.

Aufgrund der Hygienevorgaben möchten wir Sie bitten FFP2- oder KN95-Maske mitzubringen und beim Betreten/Verlassen zu tragen. Zudem müssen die aushängenden Hinweise befolgt werden. Wegen selbiger Anforderungen haben wir uns auch entschieden nur Getränke in Flaschen anzubieten, die am Platz getrunken werden können.

Auf Ihr/Euer Kommen freut sich das gesamte Team der Vorstandschaft!

Kai Schneider & die Vorstandschaft