Petition Beuren

Entscheidungsstand aus der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2024

Gemäß Sitzungsvorlage wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Beschlussantrag
1) Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2) Der Gemeinderat beschließt eine zweiwöchige Offenlage und damit Anhörung der
Bürgerschaft zum Thema Sanierung Kleinschwimmhalle Beuren.
3) Die Entscheidung über die Sanierung der Kleinschwimmhalle soll in der Gemeinderatssitzung am 09. April 2024 definitiv getroffen werden.
4) Die Kostenberechnung soll zur Prüfung bereits an den Fördergeber weitergeleitet werden.

Sitzungsvorlage Gemeinde Beuren

Die Bestätigung erfolgte in der Sitzung am Mo. 04.03.2024, mit Bekanntgabe durch das Protokoll am Do. 07.03.2024. Die “Anhörung” findet vom 08.03.2024 bis 25.03.2024 statt. Solange kann im Rathaus zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Pläne und Aufstellungen genommen werden, sowie eine Meinung abgegeben werden.

Zur Unterstützung und Vereinfachung der Rückmeldung während der Anhörungszeit finden Sie anbei unser Statement:

Unsere Forderung

Der Förderverein Schwimmhalle Neuffener Tal e.V. und die DLRG Ortsgruppe Neuffen-Beuren fordern die Sanierung der Kleinschwimmhalle Beuren zur langfristigen Sicherung der ganz-jährigen Schwimmmöglichkeit im Neuffener Tal. Der Erhalt der KSH sichert den Fortbestand von Schul- und Vereinssport, sowie den öffentlichen Badebetrieb für nachfolgende Generationen.
 
Die Gemeinde Beuren hat für begrenzte Zeit die Gelegenheit, eine Investition in Höhe von geplanten 4,8 Mio. € mit einem Eigenanteil von lediglich 1,5 Mio. € umzusetzen (bei 3 Mio. € Bundesmittel und mindestens 300.000 € Spenden durch den Förderverein). Wir fordern von der Gemeinde Beuren, diese einmalige Chance zu nutzen und die Sanierung zu beauftragen.

Ihre Beteiligung

Wenn auch Sie die Sanierung der KSH befürworten, dann unterstützen Sie das Projekt während der von der Gemeinde ausgerufenen “Anhörungsphase”. Die Vorlage dafür wird im vorgesehenen Zeitraum an die Haushalte Beurens verteilt oder kann hier heruntergeladen werden.

Die Unterschriftensammlung entspricht dem Format einer kommunalen Petition. Daher sind nur Beurener Einwohner zulässig, jedoch dürfen auch Minderjährige unterschreiben! Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben (ein Zettel pro Anschrift!).

Den ausgefüllten Rücklaufzettel können Sie gerne direkt im Beurener Rathaus oder zu den Öffnungszeiten im Briefkasten in der Kleinschwimmhalle einwerfen.